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EU-Mobilitätsrichtlinie

Verbesserte Mitnahme von betrieb­lichen Zusatzrenten­ansprüchen

Der Abbau von Hindernissen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung soll die Freizügigkeit von Arbeitnehmern zwischen den EU-Mitgliedstaaten stärken. Mit dieser Zielsetzung ist am 30. April 2014 die sogenannte EU-Mobilitätsrichtlinie nach zehnjähriger Verhandlung zwischen den Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Im Kern verbessert die Richtlinie die Unverfallbarkeits­voraussetzungen für Arbeitnehmer.

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