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Arbeitsdirektor in der Stahlindustrie

Der Kollege im Vorstand

Der montanmitbestimmte Arbeitsdirektor steht für strategische Mitbestimmung auf Vorstandsebene. Die MB-Praxis „Der Kollege im Vorstand“ zeigt, warum die Montanmitbestimmung weiterhin in den Werkzeugkasten moderner und nachhaltiger Unternehmensführung gehört.

Wenn Heinrich Hiesinger in der Diskussion um die Fusion von Thyssenkrupp und Tata zugesteht, „die deutschen Stahlkocher behalten ihre Montanmitbestimmung so wie sie heute ist“, schwingt da ganz viel mit. Der Satz des Vorstandsvorsitzenden soll die Gemüter beruhigen und ggf. auch von dem geplanten Stellenabbau ablenken. Denn die Alarmsirenen läuten bei den Beschäftigten. Bei ThyTata geht es nicht nur an die Existenz vieler Beschäftigter und leistungsfähiger Produktionsstandorte. Es geht auch an die Substanz eines Erfolgsmodells in der Unternehmenssteuerung: Die Montanmitbestimmung. 

Wenn auch von quantitativ geringer Bedeutung – nur mehr knapp 70 Tsd. Beschäftigte zählt die deutsche Stahlindustrie – ist die dahinterstehende Mitbestimmungsidee noch wirksam und Thema relevanter Debatten. Wenn der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert die Frage stellt „ob es wirklich der Weisheit allerletzter Schluss ist, dass mit dem Auslaufen des Bergbaus und dem Rückgang der Stahlindustrie dieses Mitbestimmungsmodell in die Geschichtsbücher wandert“, behauptet ein parteiübergreifender Chor aus Gabriel, Gauck und Kramer, dass dem so sei und dass wir uns die Montanmitbestimmung als Weltkulturerbe gerne in die wirtschaftshistorische Vitrine stellen können. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer möchte der Mitbestimmung als Ganzes bei dieser Gelegenheit sogar den Vorbildcharakter absprechen. 

Ein Ansatz gegen den vielbeklagten Bedeutungsverlust von HR Management?

Zusammen mit Hiesingers Aussage klingt das alles nach Auslauf- statt Zukunftsmodell. Zugleich schickt Heinrich Hiesinger aber seinen Arbeitsdirektor Oliver Burkhard als „Stahlbrückenbauer“ (so das Handelsblatt am 26.9.2017) in die Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern. Damit leuchtet Hiesinger einen wichtigen Aspekt der Montanmitbestimmung aus: Das Wirken eines vom Vertrauen der Belegschaft getragenen und zugleich die Unternehmenstrategie mitgestaltenden Vorstandsmitgliedes. Auch wenn der Arbeitsdirektor der Thyssenkrupp AG nicht mehr unter den Geltungsbereich des Montanmitbestimmungsgesetzes fällt, repräsentiert diese Funktion und insbesondere auch die Person Oliver Burkhard ein zukunftsträchtiges Modell, das seinen Ursprung in der Stahlindustrie und im Bergbau hatte: Ein mit hinreichender Machtfülle ausgestatteter und zugleich an sozialem Selbstverständnis und Wertschöpfung orientierter Personalvorstand. 

Der Arbeitsdirektor der ThyssenKrupp AG taugt also gleich in mehrfacher Hinsicht als „Brückenbauer“. Oliver Burkhard, der diese Rolle seit mehreren Jahren erfolgreich ausfüllt, steht zweifellos für ein modernes und zukunftsgerichtetes Personalmanagement in einem erfolgreichen und international ausgerichteten Konzern. Und zugleich steht er für eine Rolle, die unauslöschlich die Montanmitbestimmung in ihrer DNA trägt. 

„Der Kollege im Vorstand“ beschreibt die Rolle des montanmitbestimmten Arbeitsdirektors in einer historischen Einordnung, aber auch mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen der Wirtschaft und empfiehlt ihn zugleich als geeigneten Ansatz gegen den vielbeklagten Bedeutungsverlust des Human Ressource Managements.

Cover Kollege im Vorstand

Jan Giertz (2017) Der Kollege im Vorstand

Der Arbeitsdirektor in der Stahlindustrie als Mitbestimmungsakteur.

Reihe: Mitbestimmungspraxis, Nr. 6. 
Düsseldorf:  2017, ISSN: 2366-0449.

18 Seiten

Grafik Montanmitbestimmung

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