Hauptinhaltsbereich

Kolumne

Werden Beschäftigte im Homeoffice ausspioniert?

In dem Maße, wie die COVID-19-Pandemie von mehr Menschen erfordert, zu Hause zu arbeiten, setzen Arbeitgeber zunehmend digitale Überwachungstechnologien ein, um ihre Kontrolle zu verschärfen und die Produktivität zu erhöhen. Und zwar nicht nur in den USA – auch in Deutschland?

Die Zukunft der Arbeit hat uns erreicht, herbeigeführt durch eine weltweite Pandemie. Es hat den Anschein, als werde Beschäftigung in den Vereinigten Staaten eher zu einer Erfahrung à la Big Brother als zum Arbeitnehmerparadies. Es könnte sein, dass die beunruhigende Zunahme der Überwachung von Arbeitnehmern, die zu Hause arbeiten, bald auch nach Europa hinüberschwappt. Es gibt bereits Anzeichen, dass dies auch für Deutschland gilt, trotz der Datenschutz-Grundverordnung, die theoretisch den Missbrauch digitalen Ausspionierens in der Privatwohnung von Arbeitnehmenden verhindern sollte.

Angesichts der rapide steigenden Zahl von Beschäftigten, die zu Hause arbeiten, haben einige US-amerikanische Arbeitgeber in letzter Zeit von ihren Mitarbeitenden verlangt, „Schnüffelsoftware“ auf ihren Laptops und Smartphones zu installieren. Die Unternehmen wollen so überwachen, was ihre mobilen Beschäftigten den ganzen Tag machen, ihre Arbeitsleistung und Produktivität nachverfolgen sowie „Cyberslacking“ (Nutzung des Arbeitsplatzrechners und Internets für private Zwecke) reduzieren. Softwareprodukte wie Hubstaff, das die Mausbewegungen, Tastatureingaben, aufgerufene Webseiten, E-Mails, Dateiübertragungen und Anwendungen nachverfolgt, verbuchen steigende Umsätze. Das Gleiche gilt für TSheets, das Arbeitnehmer auf ihr Smartphone herunterladen müssen, damit ihr Arbeitgeber ihren Standort nachverfolgen kann.

Die Software zeichnet im Minutentakt jede genutzte Anwendung und aufgerufene Webseite auf, stuft sie jeweils als „produktiv“ oder „unproduktiv“ ein und bewertet Arbeitnehmende nach ihrem Produktivitätsscore.

Eine Arbeitnehmerin aus der Marketingabteilung eines amerikanischen Unternehmens berichtet, dass ihr Arbeitgeber seit kurzem die Software Time Doctor nutzt, die Videos der Bildschirmoberflächen der Beschäftigten herunterlädt, während diese arbeiten. Die Software greift außerdem auf die Webcam des Computers zu, um alle zehn Minuten ein Foto des Arbeitnehmenden aufzunehmen. Sie erklärt: „Ist man ein paar Minuten lang untätig oder geht man zur Toilette, öffnet sich ein Pop-Up-Fenster mit der Nachricht: ‚Sie haben 60 Sekunden, um Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, oder wir halten Ihre Zeiterfassung an‘.“ 

Ein anderes System namens InterGuard kann heimlich auf den Computern der Beschäftigten installiert werden. Es zeichnet im Minutentakt jede genutzte Anwendung und aufgerufene Webseite auf, stuft sie jeweils als „produktiv“ oder „unproduktiv“ ein und bewertet Arbeitnehmende nach ihrem „Produktivitätsergebnis“. Andere Arbeitgeber nutzen technologisch weniger aufwändige Lösungen und verlangen beispielsweise von ihren Beschäftigten, dass sie den ganzen Tag lang in Videokonferenzen wie Zoom angemeldet bleiben, damit sie durchgehend beobachtet werden können. Eine Webseite führt 70 Unternehmen auf, die Software zur Überwachung von Arbeitnehmern zum Kauf anbieten. 

Zunahme der mobilen Beschäftigten – die neue Normalität?

Angesichts der steigenden Anzahl dezentraler Beschäftigter nehmen auch die Ängste unter Arbeitsrechtlern zu, dass dies schnell zur „neuen Normalität“ wird. Vor der COVID-19-Pandemie arbeiteten nur etwa 3,6% der US-amerikanischen Beschäftigten regelmäßig zu Hause. Bis April 2020 hatte die Pandemie zwischen einem Drittel und der Hälfte der Erwerbstätigen in den USA gezwungen, ihre Arbeit in ihrer Küche, im Wohnzimmer oder dem heimischen Arbeitszimmer auszuüben. In den Mitgliedstaaten der OECD arbeiten Schätzungen zufolge 40 Prozent der Beschäftigten seit Beginn der Pandemie zu Hause. 

Eine Überwachungsfirma berichtet, dass sich ihre Umsätze verdreifacht haben

Und der Trend scheint anzuhalten. Eine Erhebung fand heraus, dass 74% der Firmen beabsichtigen, dauerhaft mit einem gewissen Anteil dezentraler Beschäftigter zu arbeiten. Fast ein Viertel der Umfrageteilnehmer sagte, dass mindestens 20% der Belegschaft künftig dauerhaft mobil arbeiten sollen. Google/Alphabet gab kürzlich bekannt, dass die 200.000 Vollzeitbeschäftigten und Werkvertragsnehmer/innen bis mindestens Juli 2021 zu Hause bleiben sollen, und im Laufe des nächsten Jahrzehnts sollen die Hälfte der Beschäftigten von Facebook von zu Hause aus arbeiten. Der weltweit tätige Versicherungsmakler Hub International hat 90% seiner 12.000 Beschäftigten in die heimischen Büros verlagert, und der Versicherer Nationwide Insurance schließt fünf seiner großen Regionalbüros und ersetzt sie durch dezentrale Belegschaftsstrukturen. Das weltweit größte Callcenter-Unternehmen Teleperformance schätzt, dass etwa 150.000 seiner Mitarbeitenden – fast die Hälfte der weltweiten Belegschaft – nicht dauerhaft an einen physischen Standort zurückkehren wird. Ein Arbeitgeber drückte es so aus: „Der Produktivitätsschwund wird dadurch überkompensiert, dass ich die Ausgaben für die Unterhaltung eines Büros streichen kann.“ 

Der Anreiz zur Kostensenkung ist für viele Unternehmen klar – aber nur, wenn sie sicher sein können, dass ihre dezentralen Beschäftigten effektiv und produktiv ihre Aufgaben erledigen. Folglich ist die Nachfrage nach Software zur Überwachung von Arbeitnehmenden in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Eine Überwachungsfirma namens Awareness Technologies berichtet, dass sich ihre Umsätze seit Ausbruch von COVID-19 verdreifacht haben. Führungskräfte bei Hubstaff und Teramind erklären ebenfalls, dass sich die Nachfrage nach ihren Überwachungslösungen verdreifacht habe.

Big Brother im eigenen Zuhause? 

Aber die digitale Bespitzelungstechnologie hat noch weiteres Potenzial, ein perverses Panopticon zu erschaffen. Einige der neuen Technologien bieten den Arbeitgebern die Möglichkeit, eine virtuelle Realität mit 360°-Wirkung an die Stelle der echten Welt treten zu lassen. Die Überwachungsfirma Pragli hilft Unternehmen, mithilfe von Technologie verschiedene Merkmale des realen Arbeitsplatzes an einem Fernarbeitsplatz nachzubilden. Dies schafft bizarre Szenarien von „virtuellen Büros“ mit allem, was dazu gehört, einschließlich der tratschträchtigen „Teeküche“ und „Chatroom-Kabinen“ für Plaudereien am Arbeitsplatz. Die Beschäftigten werden angewiesen, die Webcams und Mikrophone ihres heimischen Computers immer eingeschaltet zu lassen, sodass ein spontaner Austausch unter vier Augen stets nur einen Mausklick entfernt ist. Man muss lediglich den Avatar eines anderen Beschäftigten anwählen und kann sofort ein Videogespräch starten, was dem Gefühl nachempfunden sein soll, in einem echten Büro „kurz vorbeizuschauen“. In einem Büro von Pragli sind die Avatare aller Beschäftigten auf dem Computerbildschirm aufgereiht: sichtbar und jederzeit verfügbar.

Überwachungsfirmen halten ihre Kunden an, dieses Ausspionieren als ‘soziale Begegnung’ zu verkaufen

Pragli bewirbt das Produkt als nahtloses Videokommunikationssystem, das dazu beiträgt, wieder ein „Zusammengehörigkeitsgefühl“ zu schaffen. Zusammengehörigkeit? Indem man einen digitalen „großen Bruder“ von der Leine lässt, der in das Zuhause der Beschäftigten eindringt? Indem man den Nutzern um 9 Uhr morgens eine automatische Nachricht schickt, die sie informiert: „Zeit, zur Arbeit zu gehen!“ (eine der verfügbaren Funktionen)? Das Unternehmen arbeitet außerdem an einer mobilen App, damit die Beschäftigten auch virtuelle Besprechungen abhalten können, während sie spazieren gehen. Darüber hinaus entwickelt man eine übergriffige Gesichtserkennung, die die realen Emotionen des Beschäftigten auf dem Gesicht des virtuellen Avatars anzeigt.

Um Gegenwehr der Beschäftigten zu vermeiden, halten Pragli und andere Überwachungsfirmen ihre Kunden an, dieses Ausspionieren in der New-Age-Hipster-Sprache als „soziale Begegnung“ zu verkaufen. Dieser Hype aus dem Silicon Valley soll darüber hinwegtäuschen, dass die Beschäftigten unter ständiger Beobachtung stehen. Eine weitere Funktion bietet Unternehmen die Möglichkeit, online unternehmensinterne „Happy Hours“, Spieleabende und andere virtuelle „Eisbrecher“ zu organisieren – in dem verzweifelten Versuch, Überwachung als „Zusammengehörigkeit“ zu tarnen.

Aber dieses Deckmäntelchen hat angesichts der Realität dieser „schönen neuen Welt“ schon dünne Stellen. Es überrascht nicht, dass der digital verordnete Kameradschaftsgeist im Unternehmen manche Beschäftigte schnell an den Rande des Burnouts bringt. Alison Green, die eine beliebte Ratgeber-Kolumne unter dem Titel „Fragen Sie eine Führungskraft“ schreibt, hat von Dutzenden dezentraler Beschäftigter gehört, die sich von dieser digitalen Bespitzelung erschlagen fühlen, aber Angst haben, als Unruhestifter gebrandmarkt zu werden oder ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wenn sie sich dagegen aussprechen. Und da sich dezentrale Beschäftigte kaum je persönlich sehen – und ihre Kolleg/innen womöglich kaum noch kennen – erschweren diese Faktoren die gewerkschaftliche Organisation und kollektive Stärkung von Arbeitnehmenden zunehmend.

Rechtmäßig dank veralteter Gesetze

Obwohl diese Überwachungstätigkeiten einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen, sind sie in den USA rechtmäßig. Die Gesetze einzelner Bundesstaaten variieren dahingehend, ob Unternehmen ihre Beschäftigten über die Nutzung der Tracking-Software informieren müssen, aber „wenn man den Arbeitscomputer nutzt, hat man keinerlei Privatsphäre”, sagt Lewis Maltby, Vorsitzender des National Workrights Institute (Institut für Arbeitnehmerrechte). „Schlichtweg alles, was man tut, wird vermutlich vom Vorgesetzten überwacht.“ 

Die derzeit geltenden Gesetze sind weitgehend veraltet und basieren auf dem „Electronic Communications Privacy Act“ von 1986 (Gesetz über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation), als die vorherrschende Form elektronischer Kommunikation das Telefon war. Die ersten Arbeitsplatzrechner kamen damals gerade erst auf und an Smartphones dachte vermutlich noch nicht einmal Steve Jobs. Die US-amerikanischen Gewerkschaften haben lange gebraucht, eine Aktualisierung dieser veralteten Gesetze zu fordern, obwohl eine Gewerkschaft – die United Electrical, Radio and Machine Workers – sich dafür eingesetzt hat, die schlimmsten Formen des Missbrauchs abzumildern. Die Gewerkschaften sollten dafür kämpfen, die Gesetze auf den neusten Stand zu bringen und das digitale Ausspionieren zu begrenzen. Warum zudem nicht auch im gleichen Zuge fordern, dass zu Hause arbeitende Beschäftigte von ihren Arbeitgebern für die Nutzung ihrer Wohnung sowie ihrer Internet- und Versorgungsanschlüsse entschädigt werden? Und dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich bleibt, die entsprechende Ausstattung und einen sicheren Arbeitsplatz zu stellen, auch wenn die Beschäftigten zu Hause arbeiten?

Das Land der DSGVO – ist es immun oder nicht?

Die Datenschutzbestimmungen in Deutschland und in der Europäischen Union sind aktueller und strenger als in den USA. Viele EU-Mitgliedstaaten haben eine Reihe von Schutzmechanismen für mobil arbeitende Beschäftigte. Nach Maßgabe der 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der/die Einzelne mehr Kontrolle über personenbezogene Daten und deren Verwendung durch Unternehmen. Darüber hinaus sind viele deutsche Arbeitnehmende zusätzlich durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Mitbestimmung und Betriebsräte geschützt. „Hier gibt es eine eindeutige Rechtsprechung“ erklärt Arbeitsjurist Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences. „Eine Totalüberwachung, bei der der Arbeitgeber jeden einzelnen Arbeitsschritt überwachen kann, ist in Deutschland nicht zulässig."

Durch die Pandemie scheinen diese Beschränkungen jedoch unter Beschuss zu geraten. Das Handelsblatt berichtet, dass einige deutsche Unternehmen die Nutzung von Programmen zur Fernüberwachung verstärken. Das Unternehmen Hubstaff hat bestätigt, dass sich die Nachfrage nach seinen Produkten in Deutschland seit März verdreifacht hat (obwohl Hubstaff nicht offenbart, wer die deutschen Kunden sind). Privatdetekteien erhalten zahlreiche Aufträge deutscher Unternehmen, ihre Beschäftigten auszuspionieren. Die Zeit und das Hamburger Abendblatt berichten, dass ein Frankfurter Unternehmen, das sich auf digitale Überwachung spezialisiert hat, pro Tag bis zu 25 Kundenanfragen bekomme.

Wenn dies nach DSGVO und deutschem Recht verboten ist, wie kann es dann sein, dass in den USA ansässige Anbieter digitaler Überwachungslösungen wie Hubstaff, ActivTrak, StaffCop und Timedoctor in Deutschland offenbar an Boden gewinnen? 

Bei Beschäftigten, die nicht durch eine Gewerkschaft oder einen Betriebsrat vertreten werden, ist es viel leichter, illegale Überwachungspraktiken zu verbergen.

Die bestehende Gesetzgebung weist eine Reihe von Schlupflöchern auf, die es Arbeitgebern unter bestimmten Bedingungen ermöglichen, mit der Überwachung durchzukommen. Zu diesen Bedingungen zählen beispielsweise potenziell strafrechtlich relevante Aktivitäten, wie die Verhinderung von Betrug oder Drogenmissbrauch (was vorauseilend eine breite Anwendung und Missbrauch ermöglicht). Wenn Arbeitnehmende Firmenausstattung und -kommunikationssysteme nutzen, kann die Überwachung mit Einverständniserklärung der Beschäftigten ebenfalls zulässig sein. Angesichts des eindeutigen Kräfteungleichgewichts zwischen den Unternehmen einerseits und den Beschäftigten andererseits wird das Einverständnis letzterer womöglich nicht völlig freiwillig erteilt. Insbesondere während eines pandemiebedingten wirtschaftlichen Einbruchs machen sich viele Arbeitnehmende verständlicherweise Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Deutschland berichtete jüngst einen noch nie dagewesenen Einbruch des Bruttoinlandsprodukts von 10 Prozent, der fast ein Jahrzehnt Wachstum seit der Eurokrise von 2010 zunichtemacht. Bei Beschäftigten, die nicht durch eine Gewerkschaft oder einen Betriebsrat vertreten werden, ist es viel leichter für den Arbeitgeber, illegale Überwachungspraktiken zu verbergen. Und die Unternehmen haben heute Zugang zu noch effektiveren Tools, die schwerer zu erkennen sind. 

Das COVID-19-Schlupfloch

Des Weiteren haben Unternehmen wie PricewaterhouseCoopers und Salesforce als Reaktion auf die Pandemie Apps entwickelt, die Unternehmen in die Lage versetzen, den Gesundheitszustand ihrer Mitarbeitenden kontinuierlich zu verfolgen. Dies soll Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen beruhigen, aber das Missbrauchspotenzial ist erschreckend. Im Gegensatz zur offiziellen deutschen Corona-App, die sehr hohen Datenschutzstandards genügt, bieten diese privaten Apps keine Anonymität. Sie umfassen häufig ein System, das die Kontakte zwischen Kolleg/innen innerhalb eines Büros aufzeichnet, sowie eine mobile App, die Informationen über ihren Gesundheitszustand sammelt.

Große europäische Firmen, wie die französische Bank Crédit Agricole, setzen seit kurzem solche Apps ein und einige große Arbeitgeber in den USA, darunter Amazon, Walmart, Home Depot und Starbucks, messen die Körpertemperatur ihrer Beschäftigten, bevor diese Zugang zum Arbeitsplatz erhalten. Die Gesundheit der Arbeitnehmenden ist wichtig, und die Arbeitgeber haben ein legitimes Interesse, die notwendigen Daten zu erfassen, um ihre Arbeitsplätze sicher zu gestalten, vor allem angesichts einer Pandemie. Aber wie viel „Eingriff in die Privatsphäre im Namen der Gesundheit“ ist angemessen? Wie „freiwillig“ ist die Mitwirkung der Beschäftigten und wer trifft die Entscheidung?

Mobiles Arbeiten sollte keine Abwärtsentwicklung in Richtung eines Big-Brother-Panopticons bedeuten

Die Zukunft der Arbeit ist ungewisser denn je. In der Zeit nach der Pandemie wird vieles davon abhängen, wie viele Unternehmen weiter mit dezentralen Beschäftigten arbeiten oder deren Zahl sogar noch erhöhen werden. Vor einigen Jahren beendeten Großunternehmen wie Yahoo, IBM und HP ihre Versuche mit mobiler Arbeit, weil ihre Geschäftsleitungen entschieden, dass die Nachteile die positiven Seiten überwiegen. 

In jedem Fall müssen Gewerkschaften und Verfechter von Arbeitnehmerrechten sicherstellen, dass die Pandemie von Unternehmen nicht als Vorwand genutzt wird, um die Bedingungen für Beschäftigte zu verschlechtern, die außerhalb der Firma arbeiten. Man kann sich leicht vorstellen, wie die Grenze zwischen ‚mobiler Arbeit‘ und ‚Plattformarbeit‘ verschwimmt und zu einer zunehmenden ‚Uberisierung‘ führt, wenn sich die Arbeit in Richtung ‚selbständiger‘ Werksvertragsbeschäftigung, Scheinselbständigkeit und projektbezogener Bezahlung entwickelt, die man leicht an fernabgelegene (und günstigere) Orte verlagern kann. Arbeitnehmervertreter müssen auf starke und zeitgemäße Datenschutzbestimmungen (sogar noch besser als die DSGVO) pochen und bei datenschutzrechtlichen Verstößen über ein wirksames Vollstreckungssystem verfügen, das illegales Verhalten abschreckt, einschließlich Bußgeldern und Haftstrafen. Starke Gewerkschaften und Mitbestimmungsrechte würden dazu beitragen, die Öffentlichkeit für diese Gefahren zu sensibilisieren. Mobiles Arbeiten sollte keine Abwärtsentwicklung in Richtung eines Big-Brother-Panopticons bedeuten, das immer tiefer in unser Leben eindringt, einschließlich unseres Zuhauses. 

Englische Fassung der Kolumne

Weitere Inhalte zum Thema